Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass es sich bei allen Angaben um freiwillige Leistungen handelt und keine Verbindlichkeit von Seiten der Landesstelle Kärnten der Österreichischen Tierärztekammer besteht!
Bitte rechnen Sie mit einem erhöhten Tarif durch Wochenend- und Nachtzuschläge!
Tierärztliche Leistungen müssen an Ort und Stelle bar oder – wenn angeboten – mit Kartenzahlung abgegolten werden.
der Notdienst ist eine ausschließlich an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung gestellte freiwillige Leistung der Tierärztinnen und Tierärzte und wird jeweils zu Dienstbeginn freigeschalten:
Wochenende
· Freitag 19.00 Uhr für Großtiere (Rind, Pferd, Schwein, etc.)
· Samstag 08.00 Uhr für Kleintiere (Hund, Katze, etc.)
Feiertage
· am Vorabend 19.00 Uhr für Großtiere und Kleintiere
Bitte
kontaktieren Sie unter der Woche die Tierärztin/ den Tierarzt Ihres Vertrauens, oder eine Tierklinik.
@ 2025 Tierärztenotdienst Kärnten
– Feldkirchen / Hermagor / Klagenfurt / Spittal an der Drau / St. Veit an der Glan / Villach / Völkermarkt / Wolfsberg –
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